Medikamendo Nutzungsvereinbarung für Arztpraxen
einschließlich Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Stand: 13.09.2026
zwischen
der im elektronischen Onboarding bezeichneten Arztpraxis bzw. dem dort bezeichneten Praxisinhaber oder Rechtsträger – nachfolgend „Praxis“ –
und
Medikamendo GmbH, Rosenthaler Straße 43-45, 10178 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Hanno C Behrens, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg) unter HRB 243413 B – nachfolgend „Medikamendo“ –
Praxis und Medikamendo gemeinsam auch „Parteien“ und jeweils einzeln „Partei“.
Teil A – Nutzungsvereinbarung
Präambel
Medikamendo bietet digitale Dienste zur Unterstützung der Versorgung von Patienten mit regelmäßiger Medikation („Dauermedikationspatienten“) an. Die Dienste unterstützen insbesondere die digitale Kommunikation zwischen Patienten und ihren behandelnden Praxen bei Folgemedikation sowie – soweit vom Patienten gewünscht – die Einbindung einer vom Patienten ausgewählten Apotheke.
Medikamendo stellt hierzu digitale Anwendungen, ein Praxisportal, praxisindividuelle Landingpages sowie technische Integrationen zu Praxisverwaltungssystemen und weiteren von der Praxis eingesetzten Systemen bereit. Patienten können einzelne Medikamendo-Dienste jeweils gesondert aktivieren. Die medizinische Entscheidung über eine Verordnung sowie deren Erstellung und Signatur erfolgen ausschließlich durch die behandelnde Praxis.
Die Praxis möchte die von Medikamendo angebotenen Dienste und Integrationen im Rahmen ihrer Patientenversorgung nutzen.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung und Nutzung der Medikamendo-Dienste durch die Praxis einschließlich der hierzu erforderlichen technischen Integrationen.
(2) Medikamendo unterstützt die Praxis insbesondere bei der digitalen Organisation von Folgemedikation, der Übermittlung und Bearbeitung von Folgerezeptanfragen, der Kommunikation mit Patienten und Apotheken, der Bereitstellung praxisindividueller Patientenzugänge sowie der technischen Einbindung in die von der Praxis eingesetzten Systeme.
(3) Die Nutzung der vertragsgegenständlichen Medikamendo-Dienste durch die Praxis ist kostenfrei, soweit für zusätzliche Leistungen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(4) Art und Umfang der jeweils verfügbaren Funktionen ergeben sich ergänzend aus Anlage 1 (Leistungsbeschreibung).
§ 2 Elektronischer Vertragsschluss
(1) Dieser Vertrag einschließlich der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und der bei Vertragsschluss einbezogenen Anlagen wird elektronisch geschlossen.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn eine für die Praxis handelnde Person im Medikamendo-Onboarding die Vertragsunterlagen in der Fassung mit dem dort ausgewiesenen Stand abrufen kann, deren Geltung durch aktives Setzen der hierfür vorgesehenen Checkbox bestätigt und den Vertragsschluss elektronisch abschließt. Die handelnde Person bestätigt zugleich, zum Abschluss des Vertrages für die Praxis berechtigt zu sein.
(3) Medikamendo dokumentiert den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Identität bzw. das Benutzerkonto der handelnden Person, die zugeordnete Praxis sowie den Stand der akzeptierten Vertragsunterlagen und stellt der Praxis die Vertragsunterlagen in wiedergabefähiger Form elektronisch zur Verfügung.
(4) Eine handschriftliche Unterzeichnung ist nicht erforderlich.
§ 3 Registrierung, Praxisportal und Benutzerkonten
(1) Die Praxis erhält nach Registrierung und Freischaltung durch Medikamendo Zugang zum Medikamendo-Praxisportal und zu den jeweils unterstützten Integrationen.
(2) Die Praxis kann für ihre Mitarbeiter separate Benutzerkonten einrichten und diesen entsprechend den verfügbaren Funktionen unterschiedliche Zugriffsrechte zuweisen.
(3) Die Praxis stellt sicher, dass Benutzerkonten ausschließlich von hierzu berechtigten Personen verwendet und Zugangsdaten vor dem Zugriff unberechtigter Dritter geschützt werden.
(4) Medikamendo kann die Freischaltung aus sachlichem Grund ablehnen oder einen Zugang vorübergehend sperren, insbesondere bei Sicherheitsrisiken, missbräuchlicher Nutzung oder wesentlichen Vertragsverstößen.
§ 4 Praxisdarstellung und praxisindividuelle Landingpage
(1) Medikamendo richtet für die Praxis eine individuelle, öffentlich erreichbare Landingpage ein und betreibt diese. Auf der Landingpage können insbesondere Stammdaten der Praxis, dort tätige Ärzte, Fachgebiete und Leistungen, Anschrift, Kontaktdaten, Sprechzeiten, Praxisbeschreibung, Logo, Bilder und weitere praxisbezogene Informationen dargestellt werden.
(2) Die Landingpage kann zugleich als digitaler Patientenzugang zu den von der Praxis unterstützten Medikamendo-Diensten dienen. Patienten können insbesondere über einen Online-Rezept-Service (ORZ), einen direkten Link oder weitere angebundene Systeme auf die praxisindividuelle Landingpage geleitet werden.
(3) Medikamendo kann die Praxisdarstellung innerhalb der Medikamendo-Angebote sowie für Such- und Auffindbarkeitsfunktionen verwenden und technisch für Suchmaschinen optimieren.
(4) Die Praxis räumt Medikamendo für die Dauer dieses Vertrages die zur vertragsgemäßen Darstellung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an den von ihr bereitgestellten Texten, Logos, Bildern und sonstigen Inhalten ein und bestätigt, zur Einräumung dieser Rechte berechtigt zu sein.
(5) Die Praxis ist für die Richtigkeit der von ihr bereitgestellten Praxisinformationen verantwortlich und informiert Medikamendo über wesentliche Änderungen bzw. aktualisiert diese, soweit ihr entsprechende Funktionen zur Verfügung stehen.
§ 5 Patientenzugang und gesonderte Einwilligungen
(1) Der Zugang eines Patienten zu Medikamendo kann über unterschiedliche Wege erfolgen, insbesondere über die praxisindividuelle Landingpage, eine Einladung aus der von der Praxis eingesetzten Software, den Online-Rezept-Service (ORZ), den tomedo®-Kiosk 2.0 als Selbstanmeldeterminal oder weitere unterstützte Zugangswege.
(2) Die Nutzung der Dienste „Folgerezeptbestellung“, Rezept-Informations-Service (RIS), „Meine Apotheke“ und Folgemedikations-Service (FMS) setzt jeweils eine gesonderte patientenseitige Aktivierung und Einwilligung für den jeweiligen Dienst voraus. Die Dienste werden nicht allein durch den Abschluss dieses Vertrages mit der Praxis für einen Patienten aktiviert.
(3) Medikamendo stellt die für seine patientenseitigen Dienste vorgesehenen Einwilligungs- und Informationsprozesse bereit und dokumentiert die erteilten Einwilligungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.
(4) Widerruft oder beendet ein Patient einen Dienst, wird dessen weitere Verarbeitung für diesen Dienst für die Zukunft beendet, soweit keine andere Rechtsgrundlage oder Aufbewahrungspflicht besteht. Soweit technisch vorgesehen, wird eine zugehörige Kennzeichnung in der Patientenakte der Praxis entfernt. Die weitere Behandlung vorhandener Daten richtet sich nach den jeweils geltenden Lösch- und Aufbewahrungsregeln.
§ 6 Folgerezeptanfragen und Kommunikation mit Patienten
(1) Patienten können über Medikamendo Folgerezepte bei ihrer behandelnden Praxis anfragen, sofern sie den hierfür vorgesehenen Dienst gesondert aktiviert haben.
(2) Medikamendo übermittelt bzw. stellt die Folgerezeptanfrage der Praxis über die jeweils unterstützte technische Integration zur Bearbeitung bereit.
(3) Die Praxis kann eine Anfrage entsprechend den verfügbaren Funktionen bearbeiten, beantworten oder ablehnen und dem Patienten insbesondere mitteilen, dass vor einer Verordnung ein persönlicher, telefonischer oder sonstiger Arzt-Patienten-Kontakt oder weitere Diagnostik erforderlich ist.
(4) Medikamendo kann dem Patienten den von der Praxis übermittelten Bearbeitungsstatus und weitere Antwortinformationen anzeigen oder mitteilen.
(5) Die Erstellung einer Verordnung erfolgt nicht innerhalb von Medikamendo, sondern ausschließlich durch die Praxis in der hierfür eingesetzten Praxissoftware.
§ 7 Versicherungsnachweis und elektronische Ersatzbescheinigung
(1) Soweit dies für den von der Praxis eingerichteten Prozess erforderlich ist, kann Medikamendo über eine technische Schnittstelle prüfen, ob für den Patienten im laufenden Quartal ein erforderlicher Versicherungsnachweis in der Praxis bereits verarbeitet wurde.
(2) Liegt der erforderliche Versicherungsnachweis nicht vor, kann Medikamendo den Patienten abhängig von den von der Praxis vorgenommenen Einstellungen darauf hinweisen, seine elektronische Gesundheitskarte in der Praxis vorzulegen oder eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) über den hierfür vorgesehenen Prozess anzufordern bzw. zu übermitteln.
(3) Entsprechend der Konfiguration der Praxis kann eine Folgerezeptanfrage erst dann zur Bearbeitung bereitgestellt werden, wenn der erforderliche Versicherungsnachweis vorliegt.
§ 8 Verordnungsinformationen, Rezeptübermittlung und Apotheke
(1) Bei für die jeweiligen Dienste aktivierten Patienten können Informationen über von der Praxis ausgestellte Verordnungen über die angebundenen Systeme an Medikamendo übermittelt werden, soweit hierfür die erforderlichen patientenseitigen Einwilligungen oder sonstigen Rechtsgrundlagen vorliegen.
(2) Medikamendo kann diese Verordnungsinformationen im Rahmen der vom Patienten aktivierten Dienste insbesondere dazu verwenden, dem Patienten die verschriebenen Medikamente in seinem Medikamendo-Konto anzuzeigen und eine erneute medikamenten- bzw. PZN-bezogene Folgerezeptanfrage bei der behandelnden Praxis zu ermöglichen.
(3) Hat der Patient „Meine Apotheke“ aktiviert, kann er eine Apotheke als aktuell ausgewählte Apotheke hinterlegen. Vor einer entsprechenden Transaktion informiert Medikamendo den Patienten über die aktuell hinterlegte Apotheke und ermöglicht ihm, diese Auswahl zu ändern.
(4) Sofern der Patient keine Änderung vornimmt und keine Selbstbelieferung gewählt hat, kann Medikamendo die Praxis bitten, die betreffende elektronische Verordnung aus der Praxissoftware per KIM an die aktuell ausgewählte Apotheke zu übermitteln.
(5) Die Übermittlung des elektronischen Rezeptes per KIM erfolgt ausschließlich durch die Praxis aus der von ihr eingesetzten Praxissoftware. Medikamendo versendet weder das E-Rezept noch einen E-Rezept-Token an die Apotheke.
(6) Wählt der Patient Selbstbelieferung, erfolgt über diesen Prozess kein KIM-Versand der Verordnung an eine bei Medikamendo hinterlegte Apotheke.
(7) Soweit der Patient eine Apotheke ausgewählt und die dafür erforderliche Einwilligung erteilt hat, kann Medikamendo im Namen des Patienten die für eine Bestellung erforderlichen Informationen an diese Apotheke übermitteln. Die Bestellung des Patienten bei der Apotheke ist von der ärztlichen Verordnung und deren Übermittlung zu unterscheiden.
§ 9 Kommunikation mit Apotheken
(1) Medikamendo kann Funktionen zur Kommunikation zwischen Praxis und Apotheke bereitstellen.
(2) Hierüber können insbesondere Rückfragen zur Versorgung eines Patienten oder Informationen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels übermittelt werden. Eine Apotheke kann der Praxis dabei insbesondere einen Hinweis auf eine mögliche Alternative geben.
(3) Die medizinische Entscheidung über eine Änderung oder alternative Verordnung verbleibt ausschließlich bei der Praxis.
§ 10 Medizinische Verantwortung
(1) Medikamendo erbringt keine ärztlichen Behandlungsleistungen und trifft keine medizinischen oder therapeutischen Entscheidungen.
(2) Ausschließlich die Praxis bzw. der behandelnde Arzt entscheidet insbesondere, ob eine Verordnung ausgestellt wird, welches Arzneimittel verordnet wird, ob eine Folgeverordnung medizinisch vertretbar ist und ob zuvor ein Arzt-Patienten-Kontakt oder weitere Diagnostik erforderlich ist.
(3) Die Erstellung, Prüfung und Signatur einer Verordnung sowie die rechtmäßige Rezeptübermittlung erfolgen ausschließlich in der Verantwortung der Praxis.
§ 11 Technische Integrationen und Abhängigkeiten
(1) Medikamendo kann die vertragsgegenständlichen Leistungen über Schnittstellen und Integrationen mit von der Praxis eingesetzten oder von Dritten bereitgestellten Systemen erbringen.
(2) Hierzu können insbesondere Praxisverwaltungssysteme, Online-Rezept-Dienste, Praxis-Inboxen, Selbstanmeldeterminals, API-Gateways und weitere digitale Anwendungen gehören.
(3) Die Verfügbarkeit einzelner Funktionen kann von technischen Voraussetzungen, Versionen und der Verfügbarkeit der von der Praxis bzw. von Dritten eingesetzten Systeme abhängen. Medikamendo schuldet keine Verfügbarkeit von Systemen Dritter.
(4) Medikamendo ist berechtigt, technische Integrationen zu verändern oder durch funktional vergleichbare Integrationen zu ersetzen, soweit der wesentliche Vertragszweck hierdurch nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
§ 12 Pflichten der Praxis
(1) Die Praxis nutzt die Medikamendo-Dienste ausschließlich für den Vertragszweck und im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Praxis macht bei der Eingabe und Pflege ihrer Daten nur zutreffende Angaben und hält praxisbezogene Informationen aktuell.
(3) Die Praxis schützt ihre Zugänge vor unberechtigter Nutzung und stellt sicher, dass ausschließlich von ihr autorisierte Mitarbeiter Zugriff auf die für sie bestimmten Funktionen erhalten.
(4) Die Praxis ist für die von ihr vorgenommenen medizinischen Entscheidungen und Verordnungen sowie deren rechtmäßige Erstellung, Signatur und Übermittlung verantwortlich.
(5) Die Praxis informiert Medikamendo unverzüglich über wesentliche Fehler, Sicherheitsvorfälle oder Störungen, die sie bei der Nutzung der Dienste feststellt.
§ 13 Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
(1) Medikamendo bemüht sich um eine angemessene Verfügbarkeit der Dienste. Eine ununterbrochene oder fehlerfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(2) Medikamendo kann die Dienste vorübergehend einschränken, soweit dies für Wartung, Sicherheit, Fehlerbehebung, technische Änderungen oder aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen erforderlich ist.
(3) Medikamendo kann den Funktions- und Leistungsumfang aus sachlichem Grund ändern oder weiterentwickeln, insbesondere aufgrund technischer Weiterentwicklungen, Änderungen angebundener Systeme, gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen oder zur Verbesserung von Sicherheit und Leistungsfähigkeit. Der wesentliche Vertragszweck darf dadurch nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
§ 14 Haftung
(1) Im Fall einfacher Fahrlässigkeit haftet Medikamendo nur, soweit eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Praxis regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet Medikamendo unbeschränkt.
(3) Die Haftung wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§ 15 Datenschutz
(1) Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Soweit Medikamendo personenbezogene Daten im Auftrag der Praxis verarbeitet, gilt Teil B dieses Vertrags (Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO).
(3) Soweit Medikamendo personenbezogene Daten aufgrund eines eigenständigen Nutzungs- bzw. Einwilligungsverhältnisses mit dem Patienten in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit verarbeitet, richtet sich diese Verarbeitung nach den hierfür geltenden Rechtsgrundlagen und Datenschutzinformationen. Dies gilt insbesondere, soweit der Patient einen Medikamendo-Dienst gesondert aktiviert und Medikamendo Daten für diesen eigenständigen Dienst verarbeitet.
§ 16 Laufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Nach Vertragsbeendigung wird die technische Anbindung der Praxis an Medikamendo beendet. Die Behandlung personenbezogener Daten richtet sich nach Teil B dieses Vertrages sowie – für Daten, die Medikamendo in eigener Verantwortlichkeit verarbeitet – nach den jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen, Datenschutzinformationen und Löschregeln.
(5) Eigenständige Nutzungsverhältnisse zwischen Medikamendo und Patienten werden durch die Beendigung dieses Praxisvertrages nicht automatisch beendet, soweit deren Fortführung rechtlich und technisch unabhängig von der Praxis möglich ist.
§ 17 Änderungen der Vertragsbedingungen
(1) Medikamendo kann diese Vertragsbedingungen aus sachlichem Grund ändern, insbesondere aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Änderungen, technischer Weiterentwicklungen oder Änderungen der angebotenen Dienste.
(2) Änderungen, welche die wesentlichen Rechte oder Pflichten der Praxis nicht nachteilig verändern, können der Praxis in Textform mitgeteilt werden und zu dem mitgeteilten Zeitpunkt wirksam werden.
(3) Wesentliche Änderungen, insbesondere solche, die den Leistungsgegenstand, wesentliche Pflichten der Praxis oder den Inhalt der Auftragsverarbeitung betreffen, bedürfen der erneuten Zustimmung der Praxis. Diese kann elektronisch über das Medikamendo-Praxisportal oder einen vergleichbaren elektronischen Prozess erfolgen.
(4) Die jeweils geltende Vertragsfassung wird durch das im Dokument ausgewiesene Standdatum gekennzeichnet.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Ergänzende Individualabreden bleiben unberührt. Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages der Textform oder der in § 17 vorgesehenen elektronischen Zustimmung, soweit gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Teil B – Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO
Dieser Teil B ist Bestandteil der elektronisch akzeptierten Nutzungsvereinbarung. Die Praxis ist im Anwendungsbereich dieses Teils „Verantwortlicher“, Medikamendo „Auftragsverarbeiter“.
§ 19 Gegenstand und Abgrenzung der Auftragsverarbeitung
(1) Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind ausschließlich solche Verarbeitungstätigkeiten, die Medikamendo bei Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen im Auftrag und nach dokumentierter Weisung der Praxis durchführt.
(2) Hierzu gehören insbesondere technische Verarbeitungsvorgänge zur Zuordnung von Patienten und Anfragen zu einer Praxis, zur Bereitstellung von Folgerezeptanfragen in den von der Praxis verwendeten Bearbeitungssystemen, zur technischen Verarbeitung von Status- und Antwortinformationen der Praxis, zur Prüfung des praxisbezogenen Versicherungsnachweis-Status sowie zur technischen Unterstützung der Kommunikation der Praxis mit Patienten oder Apotheken, soweit Medikamendo dabei ausschließlich für Zwecke der Praxis handelt.
(3) Nicht Gegenstand dieser Vereinbarung sind Verarbeitungstätigkeiten, bei denen Medikamendo personenbezogene Daten auf Grundlage eines eigenständigen patientenseitigen Nutzungs- oder Einwilligungsverhältnisses in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die Einrichtung und Führung des Medikamendo-Patientenkontos, vom Patienten selbst hinterlegte Medikamente und Reichweiten, die patientenseitige Verwaltung von „Meine Apotheke“ oder Selbstbelieferung, FMS sowie die Darstellung von Verordnungsinformationen und die Übermittlung einer Patientenbestellung an eine ausgewählte Apotheke, soweit diese Verarbeitung dem eigenständigen Medikamendo-Dienst dient.
(4) Soweit Medikamendo Verordnungsinformationen aus dem Praxisverwaltungssystem auf Grundlage einer gesonderten patientenseitigen Einwilligung für einen eigenständigen Medikamendo-Dienst verarbeitet, erfolgt diese Verarbeitung nicht im Auftrag der Praxis. Die technische Zustellung einer hieraus entstehenden Folgerezeptanfrage in das System der Praxis kann dagegen wieder Gegenstand dieser Auftragsverarbeitung sein.
(5) Soweit für eine zukünftige Verarbeitung eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO vorliegen sollte, ist diese Verarbeitung nicht Gegenstand dieses Teils B; die Parteien treffen hierfür erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung.
§ 20 Dauer, Art und Zweck der Auftragsverarbeitung
(1) Die Auftragsverarbeitung beginnt mit Wirksamwerden des Hauptvertrages und dauert so lange an, wie Medikamendo personenbezogene Daten im Auftrag der Praxis verarbeitet.
(2) Die Verarbeitung erfolgt elektronisch und umfasst je nach eingesetzter Funktion insbesondere Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Abgleichen, Auslesen, Übermitteln, Bereitstellen, Einschränken, Löschen sowie technische Protokollierung.
(3) Zweck ist die technische Erbringung derjenigen Medikamendo-Funktionen, bei denen Medikamendo als Dienstleister der Praxis tätig wird. Medikamendo trifft im Rahmen der Auftragsverarbeitung keine medizinischen oder therapeutischen Entscheidungen.
§ 21 Datenarten und Kategorien betroffener Personen
(1) Je nach genutzter Funktion können im Rahmen der Auftragsverarbeitung insbesondere folgende Datenarten verarbeitet werden:
- Personenstammdaten von Patienten, insbesondere Name, Vorname und Geburtsdatum;
- Kontaktdaten;
- Versicherungs- und Versicherungsstatusdaten sowie Informationen darüber, ob ein erforderlicher Versicherungsnachweis im laufenden Quartal verarbeitet wurde;
- Daten zu Folgerezeptanfragen, insbesondere angefragtes Medikament bzw. PZN, behandelnder Arzt, Zeitpunkt und Bearbeitungsstatus;
- Status- und Antwortinformationen der Praxis;
- praxisbezogene Arzt- und Mitarbeiterdaten sowie Zuständigkeits- und Abwesenheitsinformationen;
- Praxis- und Identifikationsdaten, soweit für die technische Zuordnung erforderlich;
- technische Verbindungs-, Protokoll-, Sicherheits- und Fehlerdaten.
(2) Diagnosen sind keine regulär vereinbarte Datenkategorie der Auftragsverarbeitung.
(3) Kategorien betroffener Personen sind Patienten der Praxis, Ärzte der Praxis sowie Mitarbeiter der Praxis.
(4) Soweit Gesundheits- oder Versicherungsinformationen verarbeitet werden, können besondere Kategorien personenbezogener Daten im Sinne von Art. 9 DSGVO betroffen sein.
§ 22 Weisungsrecht
(1) Medikamendo verarbeitet die unter diesen Teil B fallenden personenbezogenen Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung der Praxis, sofern Medikamendo nicht durch Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaates zu einer Verarbeitung verpflichtet ist.
(2) Die anfänglichen Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag, den einbezogenen Anlagen, den durch die Praxis vorgenommenen Einstellungen und den bestimmungsgemäßen Nutzungshandlungen der Praxis innerhalb der bereitgestellten Systeme.
(3) Weitere Weisungen können in Textform oder über ein dokumentiertes elektronisches Verfahren erteilt werden.
(4) Medikamendo informiert die Praxis unverzüglich, wenn es der Auffassung ist, dass eine Weisung gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, und kann deren Durchführung bis zur Klärung aussetzen.
(5) Die Verarbeitung im Rahmen von Telearbeit, Heimarbeit oder mobilem Arbeiten ist zulässig, sofern die hierfür geltenden technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
§ 23 Vertraulichkeit und Geheimnisschutz
(1) Medikamendo behandelt die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten vertraulich und stellt sicher, dass nur entsprechend befugte Personen Zugriff erhalten.
(2) Medikamendo verpflichtet die mit der Verarbeitung befassten Personen vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf Vertraulichkeit und Verschwiegenheit sowie, soweit Sozialdaten betroffen sind, auf die Wahrung des Sozialgeheimnisses nach § 35 SGB I und, soweit Patientengeheimnisse betroffen sind, auf die Wahrung der Geheimnisse nach § 203 StGB. Die Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der jeweiligen Tätigkeit fort.
(3) Die eingesetzten Personen werden über Weisungs- und Zweckbindung sowie die für ihre Tätigkeit einschlägigen Datenschutzanforderungen informiert und regelmäßig sensibilisiert bzw. geschult.
§ 24 Technische und organisatorische Maßnahmen
(1) Medikamendo trifft unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie Art, Umfang, Umständen und Zwecken der Verarbeitung und der unterschiedlichen Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken geeignete technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO.
(2) Zum bei Vertragsschluss dokumentierten Sicherheitskonzept gehören insbesondere:
- Zugang zu Servern des Produktionssystems ausschließlich über gesicherte Verbindungen (insbesondere VPN und SSH), mit administrativen Zugriffsrechten nur für hierzu berechtigte Administratoren und Einsatz von Client-Zertifikaten, soweit technisch vorgesehen;
- Verschlüsselung personenbezogener Daten bzw. kryptographische Pseudonymisierung oder Anonymisierung, soweit für den jeweiligen Verarbeitungsvorgang vorgesehen;
- strenge Passwort- und Berechtigungsvorgaben sowie Beschränkung des Zugriffs nach dem Erforderlichkeitsprinzip;
- automatisierte Löschprozesse entsprechend dem jeweils geltenden Löschkonzept, soweit technisch automatisierbar;
- Dokumentation erteilter Einwilligungen einschließlich Umfang und Zeitpunkt, soweit Medikamendo für die Dokumentation zuständig ist;
- bevorzugter Betrieb von Systemen in eigener bzw. kontrollierter Hosting-Umgebung, soweit dies technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist;
- Code-Review vor produktiven Änderungen sowie Tests auf einer Staging-Umgebung;
- Datenschutz- und Vertraulichkeitsunterweisungen sowie regelmäßige Schulung der Mitarbeiter;
- technische Protokollierung und Fehleranalyse, soweit für Betrieb, Sicherheit und Nachweisbarkeit erforderlich;
- physische Zutritts- und Rechenzentrumssicherheit durch die eingesetzten Hosting-/Rechenzentrumsanbieter auf Grundlage der mit diesen vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
(3) Medikamendo überprüft die Wirksamkeit der Maßnahmen regelmäßig und kann sie entsprechend dem technischen Fortschritt weiterentwickeln oder durch gleichwertige bzw. bessere Maßnahmen ersetzen. Das Sicherheitsniveau darf dabei nicht unangemessen abgesenkt werden.
§ 25 Unterauftragsverarbeitung
(1) Die Praxis erteilt Medikamendo die allgemeine Genehmigung, weitere Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 Abs. 2 DSGVO einzusetzen.
(2) Die bei Vertragsschluss bekannten externen Dienstleister, Unterauftragsverarbeiter und weiteren technisch relevanten Systeme sind in Anlage 2 dokumentiert. Als Unterauftragsverarbeiter im Sinne dieses § 25 gelten nur diejenigen Unternehmen, die in Anlage 2 entsprechend eingeordnet sind. Die technische Dokumentation weiterer Systeme in Anlage 2 begründet für sich allein keine Stellung als Unterauftragsverarbeiter.
(3) Medikamendo informiert die Praxis über eine beabsichtigte Hinzuziehung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters. Die Praxis kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen.
(4) Medikamendo verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter durch Vertrag mindestens zu denjenigen Datenschutzpflichten, die für die betreffende Verarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich sind, und bleibt gegenüber der Praxis für die Erfüllung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters verantwortlich.
§ 26 Datenschutzverletzungen und Unterstützungspflichten
(1) Medikamendo informiert die Praxis unverzüglich, sobald ihm eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt wird, soweit die Verletzung Daten betrifft, die Medikamendo im Auftrag der Praxis verarbeitet.
(2) Medikamendo stellt der Praxis, soweit verfügbar, die zur Erfüllung der gesetzlichen Melde- und Benachrichtigungspflichten erforderlichen Informationen zur Verfügung und trifft angemessene Maßnahmen zur Sicherung der Daten und Begrenzung möglicher nachteiliger Auswirkungen.
(3) Medikamendo unterstützt die Praxis unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Erfüllung ihrer Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO.
§ 27 Betroffenenrechte
(1) Wendet sich eine betroffene Person unmittelbar an Medikamendo mit einem Begehren, das personenbezogene Daten betrifft, die Medikamendo ausschließlich im Auftrag der Praxis verarbeitet, leitet Medikamendo das Ersuchen unverzüglich an die Praxis weiter, soweit keine anderweitige gesetzliche Verpflichtung besteht.
(2) Medikamendo trifft hinsichtlich solcher Daten keine eigenständige materielle Entscheidung über Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch oder Datenübertragbarkeit, soweit es hierzu nicht von der Praxis angewiesen oder gesetzlich verpflichtet ist.
(3) Medikamendo unterstützt die Praxis unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten.
(4) Soweit ein Ersuchen zugleich Daten betrifft, die Medikamendo in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit verarbeitet, bearbeitet Medikamendo diesen Teil des Ersuchens in eigener Verantwortung.
§ 28 Löschung und Rückgabe
(1) Nach Beendigung der Auftragsverarbeitung löscht oder gibt Medikamendo nach Wahl der Praxis alle personenbezogenen Daten zurück, die ausschließlich im Rahmen dieser Auftragsverarbeitung verarbeitet wurden, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur weiteren Speicherung besteht.
(2) Soweit Daten gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden sie für andere Zwecke in ihrer Verarbeitung eingeschränkt.
(3) Auf Verlangen stellt Medikamendo der Praxis geeignete Informationen über die erfolgte Löschung zur Verfügung.
(4) Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht für personenbezogene Daten, die Medikamendo unabhängig von dieser Auftragsverarbeitung in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit rechtmäßig verarbeitet.
§ 29 Nachweis- und Kontrollrechte
(1) Medikamendo stellt der Praxis die Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Verpflichtungen nach Art. 28 DSGVO nachzuweisen.
(2) Der Nachweis kann insbesondere durch geeignete Dokumentationen, technische und organisatorische Maßnahmen, Prüfberichte, Zertifizierungen oder vergleichbare Nachweise erfolgen.
(3) Soweit diese Nachweise zur Erfüllung der gesetzlichen Kontrollpflichten nicht ausreichen, kann die Praxis nach angemessener Vorankündigung selbst oder durch einen zur Vertraulichkeit verpflichteten unabhängigen Prüfer eine Kontrolle durchführen. Kontrollen sind so durchzuführen, dass Betriebsabläufe und Rechte anderer Kunden nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
(4) Gesetzliche Kontrollrechte von Datenschutzaufsichtsbehörden bleiben unberührt.
§ 30 Drittlandübermittlungen
(1) Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Staaten außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.
(2) Soweit ein Unterauftragsverarbeiter oder dessen weitere Unterauftragsverarbeiter Daten in einem Drittland verarbeitet, stellt Medikamendo sicher, dass ein zulässiger Übermittlungsmechanismus und erforderlichenfalls zusätzliche Schutzmaßnahmen bestehen.
§ 31 Schlussbestimmungen zum AVV
(1) Bei Widersprüchen zwischen diesem Teil B und Teil A gehen für die Auftragsverarbeitung die Regelungen dieses Teils B vor.
(2) Im Übrigen gelten die Laufzeit- und Schlussbestimmungen des Hauptvertrages entsprechend.
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung
Die nachfolgende Beschreibung konkretisiert den Funktionsumfang zum Stand 13.09.2026. Einzelne Funktionen können abhängig von der technischen Anbindung und den von der Praxis eingesetzten Systemen verfügbar sein.
1. Praxisdarstellung und Patientenzugang
- Individuelle, öffentlich erreichbare Landingpage je Praxis mit Praxisstammdaten, Ärzten, Leistungen, Sprechzeiten, Kontaktdaten, Logo/Bildern und Zugang zu verfügbaren Medikamendo-Diensten.
- Darstellung der Praxis in Such- und Auffindbarkeitsfunktionen sowie technische Suchmaschinenoptimierung.
- Weiterleitung von Patienten auf die praxisindividuelle Landingpage insbesondere über den Online-Rezept-Service (ORZ), direkte Links oder weitere angebundene Systeme.
2. Praxisportal und Benutzerverwaltung
- Registrierung und Freischaltung der Praxis.
- Separate Mitarbeiterzugänge mit individuellen Nutzerrechten.
- Übersicht und Bearbeitung von Patientenanfragen sowie Status- und Kommunikationsfunktionen.
3. Folgerezeptbestellung
Die Folgerezeptbestellung wird vom Patienten gesondert aktiviert und eingewilligt. Der Patient kann eine Anfrage über Medikamendo an seine behandelnde Praxis richten. Die Praxis entscheidet allein über die Verordnung und erstellt sowie signiert das Rezept ausschließlich in ihrer Praxissoftware. Medikamendo erstellt kein E-Rezept und übermittelt keinen E-Rezept-Token.
4. Rezept-Informations-Service (RIS)
Der RIS wird vom Patienten gesondert aktiviert und eingewilligt. Im Rahmen der Aktivierung kann ein Medikamendo-Patientenkonto eingerichtet werden. Soweit technisch unterstützt, kann der Patient in der Patientenakte der Praxis als für den entsprechenden Medikamendo-Dienst aktiviert gekennzeichnet werden. Der RIS kann insbesondere über eine Praxiseinladung, die praxisindividuelle Landingpage oder patientenseitig über den tomedo®-Kiosk 2.0 initiiert werden.
Nach Ausstellung einer Verordnung können die hierfür vorgesehenen Verordnungsinformationen aus der Praxissoftware an Medikamendo übermittelt und dem Patienten im Konto angezeigt werden. Dadurch kann der Patient bei Bedarf eine erneute PZN-bezogene Folgerezeptanfrage mit wenigen Schritten auslösen.
5. Versicherungsnachweis / eEB
Medikamendo kann über eine technische Schnittstelle prüfen, ob für den Patienten im laufenden Quartal ein erforderlicher Versicherungsnachweis in der Praxis verarbeitet wurde. Fehlt dieser, erfolgt abhängig von den Einstellungen der Praxis die Aufforderung zur Kartenvorlage oder zur Nutzung des eEB-Prozesses. Die Bearbeitung einer Folgerezeptanfrage kann davon abhängig gemacht werden, dass der Versicherungsnachweis vorliegt.
6. „Meine Apotheke“ und Selbstbelieferung
„Meine Apotheke“ wird vom Patienten gesondert aktiviert und eingewilligt. Der Patient kann eine Apotheke als aktuell ausgewählte Apotheke hinterlegen. Vor einer relevanten Transaktion erhält der Patient eine Information über die hinterlegte Apotheke und kann die Auswahl ändern. Alternativ kann er Selbstbelieferung wählen.
Sofern eine Apotheke ausgewählt ist und keine Selbstbelieferung gewählt wurde, kann Medikamendo die Praxis bitten, die elektronische Verordnung aus der Praxissoftware per KIM an diese Apotheke zu übermitteln. Der KIM-Versand erfolgt durch die Praxis. Medikamendo kann im Namen des Patienten die zur Bestellung erforderlichen Informationen an die ausgewählte Apotheke übermitteln.
7. Folgemedikations-Service (FMS)
Der FMS wird vom Patienten gesondert aktiviert und eingewilligt. Der Patient kann hierfür insbesondere Informationen zu seiner regelmäßigen Medikation und zur voraussichtlichen Reichweite hinterlegen. Medikamendo unterstützt den Patienten dabei, Folgerezeptanfragen rechtzeitig an die behandelnde Praxis zu richten. Die medizinische Entscheidung und Verordnung verbleiben vollständig bei der Praxis. Soweit „Meine Apotheke“ genutzt wird und keine Selbstbelieferung gewählt wurde, kann der anschließende Versand der Verordnung durch die Praxis nach dem unter Ziffer 6 beschriebenen Verfahren erfolgen.
8. Kommunikation Praxis – Patient – Apotheke
- Übermittlung von Status- und Antwortinformationen der Praxis an den Patienten.
- Technische Kommunikationsmöglichkeiten zwischen Praxis und Apotheke, insbesondere bei Rückfragen zur Versorgung oder fehlender Verfügbarkeit eines Arzneimittels.
- Hinweise einer Apotheke auf mögliche Alternativen begründen keine medizinische Entscheidung; diese verbleibt bei der Praxis.
9. Technische Integrationen
Die Leistungen können insbesondere über Praxisverwaltungssysteme wie tomedo®, Online-Rezept-Dienste, Praxis-Inboxen, API-Gateways und Selbstanmeldeterminals angebunden werden. Die konkrete Verfügbarkeit hängt von der jeweiligen technischen Konfiguration der Praxis und der angebundenen Systeme ab.
Anlage 2 – Unterauftragsverarbeiter
Die nachfolgende Übersicht benennt die zum Stand 13.09.2026 eingesetzten Unterauftragsverarbeiter im Sinne des § 25 sowie diejenigen externen Beziehungen, die ausdrücklich keine Unterauftragsverarbeitung begründen. Als Unterauftragsverarbeiter gelten allein die in Abschnitt A aufgeführten Unternehmen. Änderungen richten sich nach § 25.
A. Unterauftragsverarbeiter
Dienstleister | Leistung für Medikamendo | Ort der Verarbeitung / Drittlandbezug |
|---|
Hetzner Online GmbH | Betrieb der gesamten Plattforminfrastruktur: Anwendungsserver, Datenbank, Zwischenspeicher, Suchindex, Objektspeicher, Sicherungen und Protokolldaten. | Rechenzentren Nürnberg und Falkenstein, Deutschland. Keine Verarbeitung in einem Drittland. |
Amazon Web Services EMEA SARL, Luxemburg (Amazon SES) | Versand der E-Mails an Patienten, Praxen und Apotheken einschließlich der Rückmeldungen zu Unzustellbarkeit und Beschwerden. | Verarbeitung in der Region Frankfurt am Main, Deutschland. Konzernmutter in den USA, zertifiziert nach dem EU-US Data Privacy Framework. |
Atlassian Corporation Plc | Ticket- und Anforderungsverwaltung, Entwicklerdokumentation und Quellcodeverwaltung. Patientendaten werden dort bestimmungsgemäß nicht eingestellt; Vorgänge werden über zugangsbeschränkte Verweise adressiert. | Gebuchte EU-Datenresidenz. Konzernsitz in den USA und Australien, zertifiziert nach dem EU-US Data Privacy Framework. |
STRATO AG | Domainregistrierung sowie Betrieb der Firmenpostfächer, über die die Korrespondenz mit Praxen, Apotheken und Patienten läuft. | Berlin, Deutschland. |
Placetel – Cisco Systems GmbH | Telefonanlage sowie Faxversand der Bestätigungscodes im Registrierungsverfahren. | Köln, Deutschland. Konzernmutter in den USA, zertifiziert nach dem EU-US Data Privacy Framework. |
Intercom R&D Unlimited Company | Chatgestützte Bearbeitung von Supportanfragen in den Portalen. Verarbeitet werden die von den Nutzenden selbst eingegebenen Angaben nebst technischem Seitenkontext. | Irland; die Verarbeitung kann je nach gebuchter Konfiguration außerhalb der Europäischen Union erfolgen. Konzerngesellschaft in den USA, zertifiziert nach dem EU-US Data Privacy Framework. |
Google Ireland Ltd | Adressvervollständigung bei der Eingabe von Lieferanschriften sowie Geokodierung. | Irland. Konzernmutter in den USA, zertifiziert nach dem EU-US Data Privacy Framework. |
Stripe Payments Europe Ltd | Abwicklung der Zahlungen zu Patientenbestellungen. | Irland. Konzernmutter in den USA, zertifiziert nach dem EU-US Data Privacy Framework. |
Vonage (Ericsson-Gruppe) | Versand von SMS an Patienten, insbesondere Verifizierungs- und Anmeldecodes sowie Statusmitteilungen. | Vertragspartner in der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich; Zustellung über nationale Mobilfunknetzbetreiber. Konzernmutter in den USA. |
B. Externe Beziehungen ohne Unterauftragsverarbeitung
Dienstleister | Leistung für Medikamendo | Ort der Verarbeitung / Drittlandbezug |
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Selbst betriebene Werkzeuge zu Fehlerprotokollierung, Webanalyse und interner Kommunikation | Betrieb auf der eigenen Infrastruktur; es tritt kein externer Empfänger und kein weiterer Auftragsverarbeiter neben den in Abschnitt A genannten Hostinganbieter. | Deutschland. |
MMI – Medizinische Medien Informations GmbH | Bezug von Arzneimittelstammdaten. Der Datenfluss verläuft ausschließlich zu Medikamendo; personenbezogene Daten werden nicht übermittelt. | Deutschland. |
zollsoft AG (tomedo®) sowie die von der Praxis eingesetzten KIM-Anbieter | Praxisverwaltungssystem und Übertragungsweg der Praxis. Diese Anbieter sind dem Verantwortungsbereich der Praxis zuzuordnen und keine Unterauftragsverarbeiter von Medikamendo. | Deutschland. |
Calendly | Terminbuchung über einen ausgehenden Verweis. Aus der Plattform werden keine Daten übermittelt; Eingaben erfolgen unmittelbar beim Anbieter. | USA, zertifiziert nach dem EU-US Data Privacy Framework. |
Ende der Vertragsunterlagen – Stand 13.09.2026