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Nutzungsbedingungen

Herzlich Willkommen!

Schön, dass Sie auf die Plattform Medikamendo.de (nachfolgend „Plattform“) aufmerksam geworden sind!

Bitte lesen Sie sich die Nutzungsbedingungen gewissenhaft durch, da sie die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen als Kunden und uns als Betreiber der Plattform sowie den von uns in Anspruch genommenen Dienstleistern rechtsverbindlich regeln. Hiervon abweichende, von Ihnen etwaig vorgeschlagene Vertragsbedingungen weisen wir hiermit vorab zurück.

Bitte beachten Sie, dass wir unsere Nutzungsbedingungen insbesondere wegen neuer oder veränderter rechtlicher Anforderungen oder aber wegen Ausweitung des auf der Plattform platzierten Angebotes fortlaufend anpassen. Infolgedessen werden wir Sie vor jedem Vertragsschluss darum bitten, die Nutzungsbedingungen sorgfältig und gewissenhaft zu lesen und im Anschluss daran als rechtsverbindlich zu akzeptieren. Für jede Bestellung gelten mithin die zum jeweiligen Bestellzeitpunkt aktuellen Nutzungsbedingungen.

Es ist zu berücksichtigen, dass sich sämtliche Angebote auf der Plattform ausschließlich an Verbraucher richten, die die dort angebotenen Leistungen zu einem Zweck abschließen, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden.

Soweit wir uns im folgenden Text auf Sie beziehen, bezeichnen wir Sie als Nutzer, da Sie die auf unserer Plattform angebotenen Produkte bzw. Dienstleistungen final für sich nutzen werden.

Betreiber der Plattform und Dienstleister

Betreiber der Plattform ist die Medikamendo GmbH, Rosenthaler Straße 43-45, 10178 Berlin, vertreten durch ihren Geschäftsführer Hanno C Behrens (AG Berlin Charlottenburg HRB 243413 B). Die Betreibergesellschaft wird im Folgenden als „Medikamendo“ bezeichnet. Allein diese ist für die Inhalte auf der von ihr betriebenen Plattform verantwortlich.

Vertragsgegenstand

Medikamendo erbringt selbst keine medizinischen oder pharmazeutischen Dienstleistungen. Dem Nutzer wird über die Plattform der Kontakt mit Ärzten im Rahmen der Verschreibung von Folgemedikationen sowie der Bezug von apothekenpflichtigen Arzneimitteln über eine Versandapotheke oder über Vor-Ort-Apotheken ermöglicht. Zudem kann der Nutzer Erfahrungsberichte über die Service-Qualität der Ärzte einstellen, damit sich andere Nutzer einen guten Überblick verschaffen können.

Zur Erlangung einer Folgemedikation nimmt der Nutzer über die Plattform Kontakt zu seinem behandelnden Arzt in Anspruch. Erreichbar sind Ärzte erst, wenn sie zuvor gegenüber Medikamendo ihre Zustimmung zur Teilnahme an der Plattform erteilt haben. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Ärzte zwar auf Grundlage öffentlich verfügbarer Daten in den Suchergebnissen der Plattform geführt, eine Folgemedikation über die Plattform kann jedoch hierüber erst nach Zustimmung erfolgen. Medikamendo wird den Nutzer auf Anfrage über den Teilnahmestatus des jeweiligen Arztes informieren, er wird auch auf der Plattform im jeweiligen Arztprofil dargestellt. Die Zustimmung des Arztes wird vermutet, wenn er in der Vergangenheit bereits mindestens einmal erfolgreich eine Folgemedikation über die Plattform durchgeführt hat. Die für die Folgemedikation anfallenden Kosten werden direkt durch den Arzt abgerechnet. Auf Anfrage des jeweiligen Arztes oder bei zwischenzeitlichen Änderungen zum Versicherungsvertrag im Rahmen der Bestellung übermittelt der gesetzlich versicherte Nutzer hierfür seine aktuellen Krankenkassendaten über die Plattform. Die berufsrechtlichen Pflichten aus der Folgemedikation erwachsen direkt zwischen dem Nutzer und dem behandelnden Arzt.

Sollte der Arzt die gewünschte Folgemedikation verschreiben, so übermittelt er ggf. das hierfür erforderliche Rezept an die vom Nutzer im Rahmen des Bestellprozesses hierfür gewählte Apotheke. Der Nutzer bezahlt den hierfür anfallenden Kaufpreis bzw. die Rezeptgebühr. Der Kaufvertrag entsteht direkt zwischen dem Nutzer und der ausgewählten Apotheke. Es gelten die AGB der jeweils ausgewählten Apotheke. Der Nutzer erwirbt und bezahlt das Medikament in der Apotheke selbst bzw. ggf. direkt auf der Plattform über Kreditkarte oder per Überweisung (via Zahlungsdienstleister Stripe, siehe unten). Eine Zahlungsabwicklung durch Medikamendo erfolgt nicht. Der Nutzer hat die Möglichkeit, ein etwaiges Rezept auch direkt persönlich vom Arzt zu erhalten.

Medikamendo verfügt in vielen Fällen über Kooperationsvereinbarungen mit Ärzten zur Folgemedikation. Die diesbezügliche Medikation entsteht direkt zwischen dem Nutzer und dem ausgewählten Arzt. Folgemedikationen, die über Medikamendo ermöglicht werden, werden grundsätzlich durch in Deutschland approbierte Ärzte mit und ohne kassenärztlichen Vertragsarztsitz erbracht. Anfragen von Nutzern zur Folgemedikation über die Plattform werden in angemessener Zeit, in der Regel jedoch innerhalb von 24 Stunden (ausgenommen Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage) beantwortet. Medikamendo ist nicht verpflichtet eine Folgemedikation anzubahnen oder den Bezug von Arzneimitteln zu ermöglichen.

Soweit es zwischen Nutzer und Arzt via Plattform zu einer Folgemedikation kommt, so ist dem Nutzer bewusst, dass die Medikation des Arztes auch schon vor Ablauf der zweiwöchigen, fernabsatzrechtlichen Widerrufsfrist beginnen kann und sein Widerrufsrecht damit erlischt. Dieser Rechtsfolge stimmt der Nutzer bei vorzeitiger Inanspruchnahme der obigen Leistungen explizit zu.

Registrierungserfordernis, Sicherheit des Nutzerkontos

Die Inanspruchnahme der über die Plattform angebotenen und vermittelten Leistungen erfordert eine Registrierung des Nutzers. Zur Identifizierung des Nutzers für die Inanspruchnahme der Folgemedikation, den Medikamentenkauf und die damit verbundenen Rechtsgeschäfte, wie auch zur Vermeidung von Missbrauch, muss sich der Nutzer als Nutzer der Plattform unter Angabe seines Vor- und Nachnamens, seiner E-Mail-Adresse, seiner Telefonnummer und Wohnanschrift identifizieren. Er hat optional die Möglichkeit, ein Benutzerkonto anzulegen und dafür ein Passwort festlegen.

Für die Sicherheit des Passwortes und die Vertraulichkeit des Nutzerkontos ist ausschließlich der Nutzer verantwortlich. Über jeglichen Anhaltspunkt für den Verdacht eines möglichen Missbrauchs des Passworts oder des Kontos hat der Nutzer Medikamendo unverzüglich zu informieren. Medikamendo stellt im Gegenzug sicher, dass die auf seinen Servern gespeicherten Daten des Nutzers gemäß dem Stand der Technik gesichert werden.

Eine Registrierung als Nutzer der Plattform und die Inanspruchnahme der Folgemedikation sind nur Nutzern in eigenem Namen oder für Personen, für die sie gesetzlich verantwortlich sind, möglich. Sie müssen im Zeitpunkt der Registrierung das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sein. Der Versuch einer Registrierung in fremdem Namen zieht den sofortigen Ausschluss von der Nutzung der Plattform nach sich. Sollte sich erweisen, dass ein Konto durch einen Nutzer nicht in Einklang mit den Vorgaben dieses Absatzes eingerichtet wurde, so erlischt jedes Nutzungsrecht des Nutzers in diesem Zeitpunkt und Medikamendo erhält das Recht zur fristlosen Kündigung des bestehenden Nutzungsvertrages.

Auch Ärzte und Apotheker müssen sich zwecks Abwicklung des jeweils Bestellvorganges zuvor als Nutzer auf der Plattform registrieren. Für die Registrierung als Arzt oder Apotheker werden nur Vor-/Nachname und Kontaktdaten der Praxis bzw. der Apotheke (insb. E-Mail-Adresse und Anschrift sowie Telefon-/Telefaxnummer) benötigt. Eine Verifikation erfolgt durch Zwei-Faktor-Authentifizierung. Hierbei versenden wir einen Code an die angegebene E-Mail. Sollte der Code im Registrierungsprozess nicht korrekt zurückgemeldet werden, so kann die Registrierung nicht abgeschlossen werden.

Erfahrungsberichte

Nutzer haben die Möglichkeit, Erfahrungsberichte zu Leistungen von Ärzten im Hinblick auf das Thema Folgemedikation einzustellen.

Diese Erfahrungsberichte sind im Internet öffentlich für jedermann zugänglich und können auch von Suchmaschinen referenziert werden. Der Nutzer trägt nach den einschlägigen gesetzlichen Regelungen die alleinige Verantwortung für Inhalte, die von ihm auf der Plattform veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere für die Wahrung von Persönlichkeitsrechten, des geistigen Eigentums, des Presserechts, der gewerblichen Schutzrechte, des Urheberrechts sowie des Rechts am eigenen Bild und der Einhaltung strafrechtlicher Verbote sowie der Vorschriften zum Kinder- und Jugendschutz sowie des Daten- und Geschäftsgeheimnisschutzes. Verboten sind insbesondere die Identitätstäuschung durch Nachahmung einer anderen Person, die wissentliche Verbreitung unwahrer Informationen, die Veröffentlichung von themenfremden Inhalten außerhalb der Folgemedikation, das Werben für Marken, Produkte oder Dienstleistungen, Beleidigungen oder Schmähkritik den beteiligten Ärzten oder Dritten gegenüber, der Gebrauch einer hasserfüllten, rechtsmissbräuchlichen oder vulgären Sprache (auch in Form von Symbolen oder sonstigen Zeichen) sowie das Setzen von Links.

Medikamendo kann im Einzelfall verpflichtet sein, bei rechtswidrigen Verhaltensweisen Dritten gegenüber Auskunft über die Identität des jeweiligen Verfassers zu geben. Der Nutzer willigt im Rahmen der Registrierung ein, dass Medikamendo einem Dritten gegenüber Auskunft über die Registrierungsangaben zur Abwehr von Ansprüchen ihr gegenüber wegen Inhalte des betreffenden Nutzer erteilt, soweit aus Sicht von Medikamendo die gesetzlichen Voraussetzungen für derartige Auskunftsansprüche der Dritten vorliegen.

Medikamendo übernimmt keine Moderation der einzelnen Erfahrungsberichte, setzt aber nach eigenem Ermessen marktübliche Filtersoftware ein, welche nach dem Black-List-Prinzip Beiträge automatisch und ggf. nach individueller Nachsichtung sperrt, welche unerlaubte Inhalte im Sinne dieses Kapitels enthalten. Medikamendo ist berechtigt und verpflichtet bei Kenntniserlangung von Inhalten, welche rechtswidrig sind oder gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen bzw. bei denen ein solcher Verdacht besteht, diese ohne weitere Nachricht an den Nutzer ganz oder teilweise zu sperren und/oder die Wiederveröffentlichung von einer rechtskonformen Modifikation des Inhalts oder einer ihn bindenden gerichtlichen Entscheidung abhängig zu machen. Medikamendo behält sich vor, Nutzern, welche gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen bzw. bei Verdacht eines solchen Verstoßes vorübergehend und/oder endgültig den Zugang zu sperren/zu verweigern.

Sämtliche auf der Plattform veröffentlichte Inhalte, insbesondere Texte, Illustrationen oder Bilddateien sowie Video-Standbilder oder -sequenzen sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung und Verbreitung der Inhalte (insb. Webscraping) ist nur insoweit gestattet, als dass Medikamendo die Inhalte entsprechend kennzeichnet oder technische Tools bereitstellt, wie zum Beispiel RSS-Feed. Der Nutzer hat die Urheberrechte der anderen Plattform-Nutzer zu wahren.

Der Nutzer räumt Medikamendo an den von ihm auf der Plattform eingestellten Erfahrungsberichten einschließlich etwaiger Video- oder Bilddateien einfache Nutzungsrechte kostenlos zur zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzung auf der Plattform ein. Datenschutzrechtliche Ansprüche, etwa auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, bleiben unberührt.

Sorgfaltspflicht des Patienten

Der Nutzer ist verpflichtet, alle ihm im Rahmen der Anfrage zur Folgemedikation, einer etwaigen Nachfrage des Arztes oder sonst im Zusammenhang mit oder zur Erbringung der Folgemedikation gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Veränderungen im Gesundheitszustand, welche geeignet sind oder geeignet sein können, die Einschätzung des behandelnden Arztes zur Folgemedikation zu beeinflussen, hat der Nutzer diesem gegenüber unverzüglich mitzuteilen.

Der Nutzer ist zu seiner eigenen Sicherheit verpflichtet, vor Einnahme des Arzneimittels zu prüfen, ob er das richtige und auch bestellte Arzneimittel erhalten hat (Falschlieferung); vor Einnahme des Arzneimittels zu prüfen, ob die äußere Verpackung und ein etwaiges Siegel unversehrt sind oder ob die Packung beschädigt ist; vor Einnahme des Arzneimittels das auf der Packung aufgedruckte Ablaufdatum zu überprüfen; vor Einnahme des Arzneimittels die Packungsbeilage sorgfältig zu lesen.

Sorgfaltspflichten, Datenschutz

Medikamendo betreibt die Plattform und bietet hierüber verschiedene Leistungen an. Medikamendo erbringt weder medizinische Dienstleistungen noch verkauft sie verschreibungs- oder apothekenpflichtige Arzneimittel, sondern vermittelt solche vielmehr an Ärzte und spielt Apothekenanzeigen aus, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich per Schriftform etwas anderes mit dem Nutzer vereinbart ist. Der Schutz der Daten, welche der Nutzer über die Plattform für die Folgemedikation zur Verfügung stellt, genießt für Medikamendo oberste Priorität. Medikamendo gewährleistet den vertraulichen Umgang mit den personenbezogenen Daten der Nutzer nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz sowie der Regelungen zum Datenschutz gemäß der Datenschutzerklärung unter https://medikamendo.de/datenschutz.

Medikamendo gewährleistet eine sichere Form der Zurverfügungstellung der Daten an die behandelnden Ärzte und die Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Die Ärzte sind gehalten, Daten nur über die sichere Telematik-Infrastruktur der Gematik GmbH (gematik.de) zu übertragen, notfalls ist auch eine solche via Telefax zulässig.

Die Pflichten zur Verwahrung eines Patientendossiers durch den behandelnden Arzt richten sich nach den Vorgaben der zuständigen Aufsichtsbehörden für die Aufbewahrung von elektronischen Patientenakten und sind Bestandteil des Behandlungsverhältnisses zwischen dem Nutzer als Patienten und dem behandelnden Arzt. Eine Löschung der Daten ihrer Patientenakte beim behandelnden Arzt erfolgt, unabhängig von einem Löschungsauftrag, erst nach Ablauf der hierfür vorgesehenen gesetzlichen Frist. Medikamendo hat keinen Zugriff auf eine solche ausschließlich für den Arzt zugängliche Patientenakte.

Abwicklung der Folgemedikation

Der Nutzer hat über die Plattform die Möglichkeit, bei seinem behandelnden Arzt eine Folgemedikation anzufragen. Soweit letzterer zuvor seine Zustimmung zur Teilnahme an der Plattform erteilt hat, entscheidet der behandelnde Arzt sodann auf der Grundlage der vom Nutzer zuvor im Rahmen der ärztlichen Vorbehandlung zur Verfügung gestellten Informationen nach ausschließlich fachlichen Erwägungen im Einzelfall, ob die angefragte Folgemedikation geeignet ist, zum Behandlungserfolg für den Nutzer beizutragen und stellt in diesem Fall ein Rezept aus, soweit ihm dies auf der Grundlage der übermittelten Informationen möglich ist.

Ein durch den behandelnden Arzt ausgestelltes Rezept wird von diesem ggf. an die Wahlapotheke des Nutzers gesendet oder zur Abholung in der Praxis bereitgehalten, worüber der Nutzer von Medikamendo informiert wird.

Sollten die zur Verfügung gestellten Informationen nicht ausreichend sein, so wird der behandelnde Arzt über die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer mit dem Nutzer Rücksprache halten und weitere Informationen einholen. Sollte ihm eine Kontaktaufnahme nicht möglich sein oder in der gebotenen Zeit keine ausreichende Antwort auf seine Fragen erfolgen, so behält der behandelnde Arzt sich vor, von einer Folgeverschreibung des angefragten Medikaments Abstand zu nehmen.

Bisweilen ist eine tragfähige Entscheidung für eine Folgemedikation im Rahmen der Vorbehandlung nicht möglich. In diesem Fall wird die Folgemedikation über die Plattform zurückgestellt und zunächst eine Untersuchung vor Ort beim behandelnden Arzt durchgeführt.

Informationen über die Bearbeitung und eine Entscheidung über eine mögliche Folgemedikation werden dem Nutzer per E-Mail übermittelt. Ein Anspruch des Nutzers auf die Verschreibung eines bestimmten Medikaments besteht nicht.

Zurverfügungstellung von Medikamenten durch die Apotheke

Durch Benennen eines Medikaments über die Plattform und klicken auf den „Bestellen“-Button beauftragt der Nutzer die Medikamendo mit der Übermittlung einer Bestellung an die vom Nutzer benannte Apotheke. Die Bestellung ist nur möglich, wenn der behandelnde Arzt zuvor seine Zustimmung zur Teilnahme an der Plattform gegenüber Medikamendo erteilt hat. Gleichzeitig stellt diese Bestellung ein Angebot an die teilnehmende Apotheke dar, das von letzterer gegenüber dem Nutzer (auch konkludent durch Versendung des Medikamentes oder über die Plattform) angenommen werden kann.

Bei den auf der Plattform Medikamendo abgebildeten Produkten handelt es sich um Symbolfotos. Die Apotheke behält sich vor, gleichwertige Produkte anderer Hersteller in der angefragten und verschriebenen Menge zu liefern, soweit das Rezept dies erlaubt.

Die Apotheke behält sich ebenfalls vor, falls aus eigener Erkenntnis fachliche Einwände gegen die Verabreichung des Medikaments sprechen, mit dem behandelnden Arzt Rücksprache zu halten. Sollten die Einwände dadurch nicht beseitigt werden können, kann die Apotheke davon Abstand nehmen das Medikament zur Verfügung zu stellen und zu versenden. Die Apotheke nimmt in diesem Fall das Kaufvertragsangebot des Nutzers nicht an. Der Nutzer wird dann benachrichtigt und Medikamendo wird den Nutzer bei der Suche nach einer Lösung unterstützen.

Kosten

Für die Folgemedikation durch einen Arzt wird ein Beratungsentgelt fällig, welches der privat versicherte/selbst zahlende Nutzer nach Rechnungsstellung durch den Arzt direkt bezahlt bzw. der gesetzlich versicherte Nutzer durch Übermittlung seiner aktuellen Versichertendaten deckt. Der Preis der Privat-Beratung ergibt sich aus der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Das Beratungshonorar für gesetzlich versicherte Nutzer ergibt sich aus dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und wird von dem behandelnden Arzt über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung (KV) mit der Krankenkasse des Nutzers abgerechnet. Das Beratungshonorar des Arztes ist unabhängig von der Verschreibung eines Medikaments.

Für den Bezug von Arzneimitteln wird ein Kaufpreis fällig, der von der jeweiligen Apotheke in Rechnung gestellt wird und welchen der privat versicherte/selbst zahlende Nutzer direkt an die Apotheke zahlt. Die Abrechnung für den Bezug verschreibungspflichtiger Medikamente als Kassenleistung gesetzlich versicherter Nutzer erfolgt direkt durch die Apotheke mit der jeweiligen Krankenkasse. Die ggf. anfallende Rezeptgebühr wird dem Kunden direkt von der Apotheke in Rechnung gestellt. Die jeweiligen Preise sind bei verschreibungspflichtigen Medikamenten staatlich reguliert.

Versandkosten werden nach Ermessen der jeweils in Anspruch genommenen Apotheke berechnet.

Zahlungsabwicklung

Der Nutzer wird auf der Plattform zum Ende des Bestellablaufes angeboten, eine Zahlungsmethode auszuwählen. Es besteht die Möglichkeit, neben einer Zahlung auf Rechnung auch per Kreditkarte und Überweisung zu zahlen. Die Abwicklung der Zahlungsarten Kreditkarte und Überweisung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Stripe Payments Europe, Limited (SPEL), 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland, unter Geltung der Stripe-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://stripe.com/de/legal. Stripe arbeitet wiederum mit dem Zahlungsdiensteanbieter Klarna Bank AB, Sveavagen 46, 111 34 Stockholm, Schweden zusammen und wickelt Zahlungen über diese ab. Die Klarna-Nutzungsbedingungen finden sich im Internet unter https://www.klarna.com/de/agb/.  Die Zahlungen des Nutzers gehen nicht an Medikamendo, sondern daher direkt auf das Stripe-Zahlungskonto der vom Nutzer ausgewählten Apotheke. Stripe zieht den Rechnungsbetrag vom angegebenen Kreditkartenkonto des Kunden oder im Hinblick auf die Überweisung dem betreffenden Klarna-Konto ein. Die Apotheke bleibt auch bei Auswahl der Zahlungsarten Kreditkarte und Überweisung (Klarna) durch den Nutzer über Stripe zuständig für allgemeine Kundenanfragen z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften. Im Rahmen der Bestellung und Bezahlung via Stripe wird zunächst nur ein Guthaben bei der Apotheke erworben. Steht anschließend bei Verschreibung durch den behandelnden Arzt fest, welches Medikament schließlich verschrieben wurde, so erfolgt eine – ggf. angepasste – Zahlung via Stripe auf das Nutzerkonto der Apotheke unter Einlösungs des erworbenen Guthabens.

Haftungsausschluss

Eine Haftung von Medikamendo sowie deren Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist:

Von dem vorstehend geregelten Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit sind Schadensersatzansprüche des Nutzers aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgenommen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung jedoch grundsätzlich auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden beschränkt.

Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen; insbesondere bleiben die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (verschuldensunabhängige Haftung) unberührt.

Widerrufsrecht

Sofern der Nutzer gegenüber dem Arzt oder der Apotheke über das Internet einen Behandlungs- bzw. Beratungsvertrag schließt oder Bestellungen tätigt, so steht ersterem ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das nachstehend belehrt wird.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie dem von Ihnen ausgewählten Arzt oder der ausgewählten Apotheke mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. postalisch oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, müssen Ihnen alle Zahlungen, die der Arzt oder die Apotheke von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Hierfür ist dasselbe Zahlungsmittel zu verwenden, Entgelte werden nicht fällig.

Das Recht zum Widerruf erlischt dann, wenn der Arzt oder die Apotheke mit der Ausführung des jeweiligen Vertrags (z.B. der Folgemedikation) begonnen hat und Sie hierzu Ihre Zustimmung erklärt haben.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag mit dem Arzt oder der Apotheke widerrufen wollen, dann können Sie das nachfolgende Formular verwenden.

— An: (hier die Adressdaten des Arztes oder der Apotheke eintragen)
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
— Bestellt am (*)/erhalten am (*)
— Name des/der Verbraucher(s)
— Anschrift des/der Verbraucher(s)
— E-Mail-Adresse des Verbrauchers
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
— Datum

(*) Unzutreffendes streichen

Änderungsvorbehalt

Medikamendo behält sich das Recht vor, den Zugang zur Plattform jederzeit teilweise oder ganz mit oder ohne vorherige Ankündigung kurzzeitig, zeitweise oder dauerhaft zu ändern oder zu unterbinden. Medikamendo kann die Funktionalitäten der Plattform ändern oder die Bereitstellung jederzeit einstellen. Die Nutzer haben keinen Anspruch auf Gestattung.

Medikamendo kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern.

Anwendbares Recht

Für die Vertragsbeziehungen zwischen dem Nutzer und Medikamendo gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gesetzstand, soweit zulässig, ist Berlin.

Medikamendo GmbH
Rosenthaler Straße 43-45
10178 Berlin
Tel.: (030) 22012777
E-Mail: hello@medikamendo.de
Website: www.medikamendo.de

Stand 30.03.2024

Auftragsverarbeitungsvertrag

zwischen Arzt/Ärztin (nachfolgend auch „Verantwortliche“ genannt) und der Medikamendo GmbH, Rosenthaler Straße 43-45, 10178 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Hanno C Behrens, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 248335 B (nachfolgend auch „Auftragsverarbeiterin“ genannt). Die Verantwortliche und die Auftragsverarbeiterin nachfolgend gemeinsam auch die „Parteien“ und jeweils einzeln „Partei“ genannt.

Vorbemerkung

Die Parteien haben am {{acceptance_date}} einen Vertrag über die Nutzung des Medikamendo-Prozesses der Auftragsverarbeiterin geschlossen („Hauptvertrag“). Im Rahmen der Durchführung des Hauptvertrages ist die Verarbeitung personenbezogener Daten, die von der Verantwortlichen erhoben wurden, durch die Auftragsverarbeiterin notwendig. Die Verarbeitung der vorgenannten personenbezogenen Daten erfolgt hierbei ausschließlich zu den von der Verantwortlichen festgesetzten Zwecken sowie aufgrund ihrer Weisungen.

Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien folgendes:

1. Gegenstand der Auftragsverarbeitung

1.1 Gegenstand der Auftragsverarbeitung ist die Nutzung des Medikamendo Prozesses. Die Pflichten hierzu sind in dem Hauptvertrag geregelt. Mit diesem Auftragsverarbeitungsvertrag werden die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten in Bezug auf die mit der Durchführung des Hauptvertrages verbundene Verarbeitung von personenbezogenen Daten normiert. Durch diesen Auftragsverarbeitungsvertrag werden keine weitergehenden Pflichten in Bezug auf die Leistungspflichten des Hauptvertrages begründet.

1.2 Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag wird mit Abschluss des Hauptvertrages als aufschiebende Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) wirksam und bleibt so lange in Kraft, bis der zugrundeliegende Hauptvertrag beendet ist (auflösende Bedingung nach § 158 Abs. 2 BGB).

1.3 Die nachstehenden Regelungen finden auf solche Vorgänge und Tätigkeiten der Auftragsverarbeiterin Anwendung, welche die Verarbeitung nach Art. 4 Nr. 2 DS-GVO von personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DS-GVO zum Gegenstand haben. Keine Anwendung finden sie auf die Verarbeitung von anonymisierten Daten, anhand derer kein Rückschluss auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person möglich ist. Dies gilt auch für solche anonymisierten Daten, auf welche die Auftragsverarbeiterin im Rahmen der Durchführung der Auftragsverarbeitung Zugriff erhält („Anwendungsbereich“). Unberührt bleiben auch Rechtfertigungstatbestände zur Datenverarbeitung auf sonstigen Rechtsgrundlagen. Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag stellt mithin keine abschließende Bestimmung von Verarbeitungsbefugnissen der Auftragsverarbeiterin dar.

1.4 Die in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbarte Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU) oder in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder in Staaten, für die ein Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DS-GVO besteht. Jede Übermittlung von personenbezogenen Daten an einen Staat, der weder Mitglied der EU oder des EWR ist oder für den kein Angemessenheitsbeschluss nach Art. 45 DS-GVO vorliegt, bedarf der vorherigen Zustimmung der Verantwortlichen und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Bedingungen der Art. 44 bis 50 DS-GVO erfüllt sind.

2. Konkretisierung des Auftragsinhaltes

2.1 Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung des Hauptvertrages, also zur Nutzung des Medikamendo-Prozesses, mit dessen Hilfe die Verantwortliche als Ärztin eine vereinfachte Möglichkeit zur Ausstellung von Verordnungen über Folgemedikationen erhält.

2.2 Die Datenverarbeitung umfasst folgende Kategorien von Daten: Personenstammdaten, Kontaktdaten, (Sozial-)versicherungsdaten, Diagnosen, Verordnungsinhalt, Datum der Verordnung, Vertragsarztnummer, Status der Folgemedikation, ausstellender Arzt, Urlaubszeiten ausstellender Arzt.

2.3 Die Kategorien der betroffenen Personen sind folgende: Patienten, Ärzte und Mitarbeiter der Verantwortlichen.

3. Weisungsrecht

3.1 Der Umgang mit den personenbezogenen Daten innerhalb des Anwendungsbereiches erfolgt ausschließlich nach den Maßgaben dieses Auftragsverarbeitungsvertrages und den Aufträgen sowie Anweisungen der Verantwortlichen. Ausnahmen hiervon sind anderweitige Verpflichtungen durch Unionsrecht oder das Recht des Mitgliedsstaates, dem die Auftragsverarbeiterin unterliegt. In einem solchen Fall teilt die Auftragsverarbeiterin der Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet (Art. 28 Abs. 3 Satz. 2 lit. a) DS-GVO).

3.2 Die Aufträge und Anweisungen nach Ziffer 3.1 erteilt die Verantwortliche in Schriftform, Textform oder in einem dokumentierten elektronischen Format (§§ 126a und 126b BGB). Die Verantwortliche bestätigt mündliche Anweisungen unverzüglich in Textform oder in einem dokumentierten elektronischen Format.

3.3 Die Auftragsverarbeiterin hat die Verantwortliche unverzüglich zu informieren, wenn sie der Meinung ist, eine Anweisung oder ein Auftrag verstoße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Die Auftragsverarbeiterin ist dann berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Anweisung oder des Auftrages solange auszusetzen, bis die Rechtmäßigkeit der Anweisung oder des Auftrag von Seiten der Verantwortlichen bestätigt oder diese geändert werden.

3.4 Die Auftragsverarbeiterin stellt sicher, dass ihr unterstellte natürliche Personen, die Zugang zu Daten haben, diese nur auf ihre Anweisung verarbeiten. Eine Verarbeitung von Daten außerhalb der Betriebsräume der Auftragsverarbeiterin im Rahmen von beispielsweise Telearbeit, Heimarbeit oder mobiles Arbeiten bedarf der vorherigen Zustimmung der Verantwortlichen. Diese Zustimmung erteilt die Verantwortliche hiermit.

4. Verpflichtungen der Auftragsverarbeiterin, Zusammenarbeit

4.1 Die Auftragsverarbeiterin gewährleistet die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften, einschließlich der Gesetze und Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten, insbesondere der DS-GVO und des BDSG.

4.2 Die Auftragsverarbeiterin behandelt alle personenbezogenen Daten streng vertraulich. Die Verpflichtung zu Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung dieses Auftragsverarbeitungsvertrages fort.

4.3 Die Auftragsverarbeiterin verpflichtet ihre Mitarbeiter, die auftragsgemäß auf personenbezogene Daten der Verantwortlichen zugreifen können, auf die Vertraulichkeit, Verschwiegenheit und zum Sozialgeheimnis gemäß Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. b) DS-GVO, § 35 SGB I sowie § 203 StGB. Die Mitarbeiter sind über die bestehende Weisungs- und Zweckbindung belehrt. Diese Verpflichtungen bestehen auch nach Beendigung des hiesigen Auftragsverarbeitungsvertrages fort.

4.4 Die Parteien unterstützen sich gegenseitig beim Nachweis und der Dokumentation der ihnen obliegenden Rechenschaftspflicht im Hinblick auf die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung einschließlich der Umsetzung der notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen („TOM“). Die Auftragsverarbeiterin stellt der Verantwortlichen hierzu bei Bedarf entsprechende Informationen zur Verfügung.

5. Datensicherheit und technische und organisatorische Maßnahmen

5.1 Die Auftragsverarbeiterin trifft die geeigneten TOM, wie sie in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag und im anwendbaren Recht festgelegt sind, einschließlich der Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c) und Art. 32 DS-GVO.

5.2 Die Auftragsverarbeiterin ist verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, die die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung dauerhaft sicherstellen und hat zudem dafür zu sorgen, dass die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und der Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederhergestellt werden kann.

5.3 Die Auftragsverarbeiterin überwacht regelmäßig die internen Prozesse und die TOM, um sicherzustellen, dass die Verarbeitung in ihrem Verantwortungsbereich den Anforderungen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages und des geltenden Datenschutzrechts entspricht. Die Auftragsverarbeiterin unterhält hierzu ein Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der TOM, damit die Sicherheit der Verarbeitung personenbezogener Daten gewährleistet ist.

5.4 Die TOM unterliegen dem technischen Fortschritt und der Entwicklung. Insoweit ist es der Auftragsverarbeiterin gestattet, alternative adäquate Maßnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der nach Ziffer 5.1 festgelegten und vereinbarten Maßnahmen nicht unterschritten werden. Im Falle einer festgestellten Unterschreitung des festgelegten und vereinbarten Sicherheitsniveaus stellt die Auftragsverarbeiterin die weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten umgehend ein.

6. Unterauftragsverarbeitung

6.1 Die Verantwortliche erteilt der Auftragsverarbeiterin die allgemeine schriftliche Genehmigung gemäß Art. 28 Abs. 2 DS-GVO, weitere Auftragsverarbeiter („Unterauftragsverarbeiter“) in Anspruch zu nehmen.

6.2 Die Auftragsverarbeiterin wird die Verantwortliche über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung der Unterauftragsverarbeiter informieren. Die Verantwortliche kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Information der Hinzuziehung oder Ersetzung widersprechen.

6.3 Nicht als Leistungen von Unterauftragsverarbeiter im Sinne dieser Ziffer 6 gelten Dienstleistungen, welche die Auftragsverarbeiterin bei Dritten als Nebenleistung zur Unterstützung der Auftragsdurchführung in Anspruch nimmt, beispielsweise Telekommunikationsdienstleistungen. Die Auftragsverarbeiterin ist auch in diesem Fall verpflichtet, zur Gewährleistung des Schutzes und der Sicherheit der Daten der Verantwortlichen auch bei Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen zu treffen sowie Kontrollmaßnahmen zu ergreifen.

6.4 Die Auftragsverarbeiterin schließt mit jedem Unterauftragsverarbeiter einen Vertrag über die Unterauftragsverarbeitung mit den Inhalten und Erfordernissen nach Art. 28 DS-GVO ab („Unterauftragsverarbeitungsvertrag“). Dieser Unterauftragsverarbeitungsvertrag stellt die Anwendbarkeit der in diesem Auftragsverarbeitungsvertrag vereinbarten Bedingungen gegenüber dem Unterauftragsverarbeiter sicher.

6.5 Die Verarbeitung durch den Unterauftragsverarbeiter darf erst erfolgen, wenn der Unterauftragsverarbeiter die Verpflichtungen nach Art. 29 und Art. 32 Abs. 4 DS-GVO erfüllt hat. Auf Verlangen der Verantwortlichen hat der Unterauftragsverarbeiter die Erfüllung der vorbezeichneten Pflichten gegenüber ihr nachzuweisen.

6.6 Kommt der Unterauftragsverarbeiter seinen datenschutzrechtlichen Verpflichtungen nicht nach, so haftet die Auftragsverarbeiterin gegenüber der Verantwortlichen für die Einhaltung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters. Die Auftragsverarbeiterin hat in diesem Falle auf Verlangen der Verantwortlichen die Beschäftigung des Unterauftragsverarbeiters ganz oder teilweise zu beenden oder das Vertragsverhältnis mit dem Unterauftragsverarbeiter zu lösen, wenn und soweit dies nicht unverhältnismäßig ist.

7. Mitteilungspflichten, Verpflichtung zur Unterstützung bei der Umsetzung von Betroffenenrechten, Zusammenarbeit mit den Behörden

7.1 Die Auftragsverarbeiterin unterrichtet die Verantwortliche umgehend bei schwerwiegenden Störungen ihres Betriebsablaufes, bei Verdacht auf Verstöße gegen diesen Auftragsverarbeitungsvertrag und die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen oder anderen Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Verantwortlichen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die der Auftragsverarbeiterin obliegende Pflicht nach Art. 33 Abs. 2 DS-GVO sowie auf korrespondierende Pflichten der Verantwortlichen nach Art. 33 und Art. 34 DS-GVO.

7.2 Die Auftragsverarbeiterin trifft nach Absprache mit der Verantwortlichen unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen, um die Daten zu sichern und mögliche nachteilige Folgen für die Betroffenen abzuwenden.

7.3 Die Auftragsverarbeiterin unterstützt die Verantwortliche mit allen ihr zur Verfügung stehenden Informationen bei der Erfüllung der in Art. 32 bis 36 DS-GVO genannten Pflichten. Hierbei arbeitet die Auftragsverarbeiterin in Absprache und nach Weisung der Verantwortlichen mit den zuständigen Behörden und den betroffenen Personen für die in Art. 32 bis 36 DS-GVO genannten Pflichten zusammen, soweit dies nach dem Gesetz erforderlich ist.

8. Löschung und Rückgabe personenbezogener Daten

8.1 Nach Durchführung oder Beendigung dieses Auftragsverarbeitungsvertrages hat die Auftragsverarbeiterin gemäß den Anweisungen der Verantwortlichen alle Unterlagen, Verarbeitungsergebnisse, Verwertungsergebnisse, Datenbestände und vertragsbezogene Datensätze, die in ihrem Besitz oder ihrer Unterauftragsverarbeiter gelangt sind, zurückzugeben, zu anonymisieren oder zu löschen. Die Löschung erfolgt in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Auftragsverarbeiterin legt der Verantwortlichen auf seine Anforderung hin das Protokoll der Löschung vor.

8.2 Die Verpflichtung zur Löschung gilt nicht für personenbezogene Daten, Dokumentationen, Unterlagen oder Datenbestände, die die Auftragsverarbeiterin nach geltendem Recht aufbewahren muss. In diesem Fall wird die Auftragsverarbeiterin die Daten archivieren und angemessene Maßnahmen ergreifen, um eine weitere Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verhindern.

8.3 Unterlagen, die zur Überprüfung einer ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Datenverarbeitung verwendet werden, sind von der Auftragsverarbeiterin über die Laufzeit dieses Auftragsverarbeitungsvertrages hinaus aufzubewahren. Die Auftragsverarbeiterin kann diese Unterlagen am Ende der Vertragslaufzeit der Verantwortlichen übergeben, um sich von dieser vertraglichen Verpflichtung zu befreien.

9. Kontrollrechte und Inspektionen der Verantwortlichen

9.1 Die Verantwortliche hat das Recht, die in Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. h) DS-GVO vorgesehene Auftragskontrolle in Absprache mit der Auftragsverarbeiterin durchzuführen oder durch einen im Einzelfall zu benennenden Prüfer vornehmen zu lassen. Sie hat das Recht, sich durch Stichproben, die in der Regel rechtzeitig angemeldet werden müssen, davon zu überzeugen, dass dieser Auftragsverarbeitungsvertrag in seinem Geschäftsbetrieb eingehalten wird. Die Auftragsverarbeiterin verpflichtet sich, der Verantwortlichen auf Anforderung die zur Inspektion erforderlichen Auskünfte zu geben und die entsprechenden Nachweise zur Einhaltung der Verpflichtungen aus Art. 28 DS-GVO und diesem Auftragsverarbeitungsvertrag zur Verfügung zu stellen.

9.2 Die Auftragsverarbeiterin stellt sicher, dass sich die Verantwortliche von der Einhaltung der getroffenen TOM überzeugen kann. Hierzu weist die Auftragsverarbeiterin der Verantwortlichen auf Anfrage die Umsetzung der TOM mit geeigneten Mitteln nach.

9.3 Die Verantwortliche unterrichtet die Auftragsverarbeiterin unverzüglich über alle Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Überprüfung der Ergebnisse der Inspektion.

9.4 Die Verantwortliche hat alle im Rahmen dieses Auftragsverarbeitungsvertrages und der Inspektion erworbenen Kenntnisse über Geschäftsgeheimnisse und Datensicherungsmaßnahmen der Auftragsverarbeiterin als streng vertrauliche Informationen zu behandeln. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung dieses Auftragsverarbeitungsvertrages fort.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen, Ergänzungen sowie eine Vereinbarung über die Auflösung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Ausgenommen von dem Schriftformerfordernis sind hingegen Individualabreden im Sinne des § 305b BGB.

10.2 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sind oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen des Vertrages davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige oder durchsetzbare Bestimmung formgültig zu ersetzen, für die sich die Parteien bei Abschluss dieses Vertrages entschieden hätten, um den wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung zu erzielen, wenn sie die Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit der Bestimmung zum damaligen Zeitpunkt vorausgesehen hätten. Dies gilt auch für eventuelle Lücken im Vertrag.

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